Wenn Sie in Portugal in Immobilien investieren, sind Sie verpflichtet, beim Kauf Steuern zu zahlen. Außerdem müssen Sie jedes Jahr eine Steuer an die zuständige Gemeinde entrichten. Hier finden Sie die Details zu diesen Grundsteuern, die sich auf die Immobilienbesteuerung in Portugal auswirken.
Immobilienbesteuerung in Portugal: Eine organisierte und vorhersehbare Besteuerung
Beim Kauf einer Wohnung in Lissabon oder jeder anderen Immobilieninvestition in Portugal müssen Sie die dafür vorgesehene Immobiliensteuer entrichten. Darüber hinaus werden Sie jährlich wie bei der Grundsteuer in Frankreich besteuert. Alle Immobilien in Portugal unterliegen der Immobiliengrundsteuer (IMI). Diese wird von den Gemeinden festgelegt und ist nicht landesweit einheitlich. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, sich über den genauen Steuersatz zu informieren.
IMI: Eine Grundsteuer für Immobilien in Portugal
Diese portugiesische Steuer ist jährlich fällig und wird stets auf Grundlage des steuerlichen Wertes Ihrer Immobilie berechnet. Jede Gemeinde legt den anwendbaren Steuersatz fest, auch wenn dieser durch das portugiesische Gesetz geregelt ist. Der IMI-Satz liegt immer zwischen 0,3 % und 0,8 %. Für landwirtschaftliche Flächen gilt jedoch landesweit ein einheitlicher IMI-Satz von 0,8 %. Im Jahr 2015 betrug der IMI-Satz in Lissabon beispielsweise 0,3 %. Sie können alle drei Jahre eine kostenlose Neubewertung Ihrer Immobilie beantragen. Einige Gemeinden gewähren zudem Ermäßigungen oder Befreiungen, je nach Lage Ihrer Immobilie oder der Zusammensetzung Ihres Haushalts. Die Zahlung des IMI erfolgt im April (wenn der Steuerbetrag weniger als 250 € beträgt) oder in zwei Raten (April und November) bei einem Betrag zwischen 250 € und 500 €. Bei einem Betrag von mehr als 500 € erfolgt die Zahlung in drei Raten (April, Juli und November).
Grundsteuern, die bei Ihrer Immobilieninvestition zu berücksichtigen sind
Zusätzlich müssen Sie die jährliche Steuer für die Instandhaltung der Abwassersysteme berücksichtigen. Diese Steuer hängt ebenfalls von den Gemeinden ab, die den Steuersatz und die Anwendung festlegen. Diese zusätzlichen Steuern sind gesetzlich geregelt und dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Darüber hinaus unterliegen alle Immobilien mit einem steuerlichen Wert von einer Million Euro oder mehr einer jährlichen Stempelsteuer. Diese beträgt 1 % des steuerlichen Wertes Ihrer Immobilie. Neben dieser klassischen Immobiliensteuer sollten Sie auch die möglichen Steuern auf Mieteinnahmen berücksichtigen. Mietimmobilieninvestitionen unterliegen einer Besteuerung von 28 % (bzw. 25 % bei zentralisierter Verwaltung) mit Möglichkeiten, diese Besteuerung zu optimieren.